Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1.1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Novay UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend Anbieter) und ihren Kunden in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
(1.2) Abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(1.3) Aufträge, Bestellungen von Dienstleistungen oder Änderungen bedürfen der Schriftform.
§ 2 Leistungsgegenstand
(2.1) Der Anbieter erbringt Dienstleistungen und Werkleistungen in den Bereichen KI- & IT-Beratung, Cloud-Infrastruktur, Workspace-Lösungen (Nextcloud & Google Workspace), VoIP-Telekommunikation (Xelion) sowie im digitalen Marketing und Suchmaschinenoptimierung.
(2.2) Der genaue Leistungsumfang wird in separaten Angeboten, Leistungsbeschreibungen oder Einzelverträgen schriftlich vereinbart.
(2.3) Die Leistungen wird der Anbieter zwischen Montag und Freitag von 8 bis 18 Uhr erbringen. Ausnahme bilden gesetzliche Feiertage. Der Anbieter ist frei in der Wahl des Ortes an dem die Leistungen erbracht werden sollen. Ist vom Auftraggeber erwünscht, die Leistung an einem anderen Ort oder zu anderen Zeiten zu erbringen, wird der Anbieter dem Wunsch im Rahmen seiner Möglichkeiten gegen Kostenerstattung entsprechen.
(2.4) Für den Fall, dass Beratungsleistungen vereinbart worden sind, ist der Anbieter lediglich für die vertragsmäßige Erbringung der Beratungsleistung verantwortlich. Für das Eintreten eines bestimmten Erfolges, egal welcher Art auf Seiten des Auftraggebers, kann der Anbieter keine Verantwortung übernehmen.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden und Projektarbeit
(3.1) Die Verantwortung für Projekte und deren Erfolg vom Kunden selbst, bei denen der Anbieter unterstützend tätig ist, verbleibt vollständig beim Auftraggeber.
(3.2) Falls Details in Projekten geändert werden müssen und dafür im vereinbarten Projekt kein Puffer vorgesehen ist, ist eine Änderung im Projekt eine zu vergütende Mehrleistung. Um dies zu vermeiden, kann im Vorfeld ein Puffer vereinbart werden.
(3.3) Der Kunde unterstützt den Anbieter bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen durch Bereitstellung notwendiger Informationen, Daten, Zugänge und Hardware-Infrastruktur im erforderlichen Umfang.
(3.4) Für Materialien und Inhalte, die der Auftraggeber dem Anbieter zur Verfügung stellt, ist der Anbieter nicht verantwortlich. Auch ist der Anbieter nicht dazu verpflichtet, gestellte Materialien auf Rechtsverstöße zu überprüfen.
(3.5) Sollte der Auftraggeber der Verpflichtung zur Mitwirkung nicht nachkommen und entstehen dadurch Auswirkungen auf die Leistung des Anbieters, so kann der Anbieter eine Anpassung der Rahmenbedingungen verlangen um zum Beispiel Budget oder Zeitpläne nachzuverhandeln. Wenn durch fehlende Mitwirkung seitens des Auftraggebers ein zusätzlicher Aufwand entsteht (sowohl zeitlich als auch materiell), behält sich der Anbieter vor, diesen Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen.
§ 4 Änderungen von vereinbarten Leistungen
(4.1) Der Auftraggeber ist dazu berechtigt, Änderungen an vereinbarten Leistungen zu verlangen. Diese müssen in Schriftform vorgebracht werden. Der Anbieter wird die Änderungen zeitnah prüfen. Ist eine sehr umfangreiche Prüfung oder Neubewertung erforderlich, behält sich der Anbieter vor, diesen Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen.
(4.2) Werden Änderungen vorgenommen, sind diese schriftlich zu dokumentieren und von den Vertragsparteien zu fixieren. Sollte eine Änderung nicht schriftlich fixiert vorliegen, wird der Anbieter die ursprünglich vereinbarte Leistung erbringen.
(4.3) Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, einen Entscheidungsbefugten zu nennen und hat dafür zu sorgen, dass ohne Probleme ein Kontakt hergestellt werden kann, um Verzögerungen zu vermeiden.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(5.1) Vereinbarte Vergütungen sind auf Basis des tatsächlich für den Anbieter entstandenen Aufwands zu bezahlen. Reisekosten, Spesen sowie Materialkosten sind in tatsächlich angefallener Höhe zu vergüten, es sei denn, in der Vereinbarung wurde ein Fixpreis vereinbart. Im Falle der Abrechnung nach Personentagen, entspricht ein Personentag 8 Stunden. Nicht vollständig geleistete Personentage werden anteilig auf einer Halbestundenbasis berechnet. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, welche gesonderd auszuweisen ist.
(5.2) Leistungen, die außerhalb der oben erwähnten oder anderweitig vereinbarten Arbeitszeit erbracht werden, sind besonders zu vergüten.
(5.3) Sind Materialien erforderlich, die der Auftraggeber benötigt und nach Abschluss des Projektes weiter verwendet, Novay aber die Beschaffung übernimmt, sind die Kosten dafür vom Auftraggeber im Voraus zu tragen.
(5.4) Mit Zugang der Rechnung ist die Vergütung fällig.
§ 6 Subunternehmer
(6.1) Der Anbieter ist dazu berechtigt, zur Erbringung von vereinbarten Leistungen auf Subunternehmer zurückzugreifen. Dabei ist der Anbieter frei, auszuwählen welcher oder welche Subunternehmer eingesetzt werden.
(6.2) Falls Subunternehmer eingesetzt werden, treten diese in kein Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber und unterliegen somit auch nicht dessen Weisungsbefugnis. Das gilt auch, wenn der oder die Subunternehmer Leistungen in Lokalitäten des Auftraggebers erbringen.
(6.3) Falls der Anbieter für die Erbringung der Leistung selbst oder im Namen des Auftraggebers Leistungen von Dritten in Anspruch nehmen muss, ist der Anbieter für diese Teile nicht verantwortlich. Dies gilt insbesondere, falls der Kunde weitere, gegebenenfalls kostenpflichtige, Verträge mit Dritten schließen muss.
§ 7 Referenzierung von Leistungen
(7.1) Der Anbieter ist darauf angewiesen über erbrachte Leistungen zu sprechen und darauf zu referenzieren, damit Interessierten gezeigt werden kann, welche Leistungen der Anbieter erbringen kann. Hierfür ist der Anbieter berechtigt, Namen und Logos von Auftraggebern, im Kontext der erbrachten Leistung, im eigenen Portfolio zu verwenden. Selbstverständlich achtet der Anbieter darauf, keine Informationen zu veröffentlichen, die geheim sind und berichtet im Interesse des Auftraggebers.
§ 8 Zusätzliche Regelungen
(8.1) Novay ist bereit, unter Umständen auf jede der hier genannten Regelungen zu verzichten oder diese Regelungen abzuändern. Bitte sprechen Sie uns im Vorfeld einer Auftragserteilung an.
(8.2) Wenn Änderungen am Regelwerk vereinbart werden, ist dies schriftlich festzuhalten. Mündliche Vorabsprachen sind unverbindlich, solange sie nicht schriftlich fixiert sind.