1. Geltungsbereich:
1.1 Diese AGB sind Teil von allen Verträgen zwischen Novay und den Auftraggebern.
1.2 Aufträge, Bestellungen von Dienstleistungen oder Änderungen bedürfen der Schriftform.
1.3 AGB von Dritten, die den AGB von Novay widersprechen, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung.
2. Leistungen:
2.1 Vereinbarte Leistungen wird Novay gemäß vereinbartem Auftrag erbringen. Vereinbarte Aufwände sind unverbindlich, solange dies nicht ausdrücklich anders geregelt ist.
2.2 Die Leistungen wird Novay zwischen Montag und Freitag von 8 bis 18 Uhr erbringen. Ausnahme bilden gesetzliche Feiertage. Novay ist frei in der Wahl des Ortes an dem die Leistungen erbracht werden sollen. Ist vom Auftraggeber erwünscht, die Leistung an einem anderen Ort oder zu anderen Zeiten zu erbringen, wird Novay dem Wunsch im Rahmen seiner Möglichkeiten gegen Kostenerstattung entsprechen.
2.3 Für den Fall, dass Beratungsleistungen vereinbart worden sind, ist Novay lediglich für die vertragsmäßige Erbringung der Beratungsleistung verantwortlich. Für das Eintreten eines bestimmten Erfolges, egal welcher Art auf Seiten des Auftraggebers, kann Novay keine Verantwortung übernehmen.
3. Subunternehmer:
3.1 Novay ist dazu berechtigt, zur Erbringung von vereinbarten Leistungen auf Subunternehmer zurückzugreifen. Dabei ist Novay frei, auszuwählen welcher oder welche Subunternehmer eingesetzt werden.
3.2 Falls Subunternehmer eingesetzt werden, treten diese in kein Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber und unterliegen somit auch nicht dessen Weisungsbefugnis. Das gilt auch, wenn der oder die Subunternehmer Leistungen in Lokalitäten des Auftraggebers erbringen.
3.3 Falls Novay für die Erbringung der Leistung selbst oder im Namen des Auftraggebers Leistungen von Dritten in Anspruch nehmen muss, ist Novay für diese Teile nicht verantwortlich. Dies gilt insbesondere, falls der Kunde weitere, gegebenenfalls kostenpflichtige, Verträge mit Dritten schließen muss.
4. Projektarbeit:
4.1 Die Verantwortung für Projekte und deren Erfolg vom Kunden selbst, bei denen Novay unterstützend tätig ist, verbleibt vollständig beim Auftraggeber.
4.2 Falls Details in Projekten geändert werden müssen und dafür im vereinbarten Projekt kein Puffer vorgesehen ist, ist eine Änderung im Projekt eine zu vergütende Mehrleistung. Um dies zu vermeiden, kann im Vorfeld ein Puffer vereinbart werden.
4.3 Der Auftraggeber muss Novay bei Bedarf Arbeitsplätze und nötige Räume zur Verfügung stellen. Ebenso muss der Auftraggeber sicherstellen, dass Mitarbeiter des Projektes zu üblichen Geschäftszeiten Zutritt zu den Geschäftsräumen gewährt wird.
4.4 Ebenso muss der Auftraggeber Novay alle zur Erbringung der Leistung erforderlichen Informationen, Materialien und Unterlagen, zeitnah, vollständig und aktiv zur Verfügung stellen, sowie dafür Sorgen, dass Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Desweiteren muss der Auftraggeber dafür sorgen, dass erforderliche Voraussetzungen in den Systemen des Auftraggebers, die Novay zur Erbringung der Leistung benötigt, getroffen sind.
4.5 Für Materialien und Inhalte, die der Auftraggeber Novay zur Verfügung stellt, ist Novay nicht verantwortlich. Auch ist Novay nicht dazu verpflichtet, gestellte Materialien auf Rechtsverstöße zu überprüfen.
4.6 Sollte der Auftraggeber der Verpflichtung zur Mitwirkung nicht nachkommen und entstehen resultierend daraus Wirkungen auf die Leistung von Novay, so kann Novay eine Anpassung der Rahmenbedingungen verlangen um zum Beispiel Budget oder Zeitpläne nachzuverhandeln. Wenn durch fehlende Mitwirkung seitens des Auftraggebers ein zusätzlicher Aufwand entsteht (sowohl zeitlich als auch materiell), behält sich Novay vor, diesen Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen.
5. Änderungen von vereinbarten Leistungen:
5.1 Der Auftraggeber ist dazu berechtigt, Änderungen an vereinbarten Leistungen zu verlangen. Diese müssen in Schriftform vorgebracht werden. Novay wird die Änderungen zeitnah prüfen. Ist eine sehr umfangreiche Prüfung oder Neubewertung erforderlich, behält sich Novay vor, diesen Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen.
5.2 Werden Änderungen vorgenommen, sind diese schriftlich zu dokumentieren und von den Vertragsparteien zu fixieren. Sollte eine Änderung nicht schriftlich fixiert vorliegen, wird Novay die ursprünglich vereinbarte Leistung erbringen.
5.3 Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, einen Entscheidungsbefugten zu nennen und hat dafür zu sorgen, dass ohne Probleme ein Kontakt hergestellt werden kann, um Verzögerungen zu vermeiden.
6. Zahlungsbedingungen:
6.1 Vereinbarte Vergütungen sind auf Basis des tatsächlich für Novay entstandenen Aufwands zu bezahlen. Reisekosten, Spesen sowie Materialkosten sind in tatsächlich angefallener Höhe zu vergüten, es sei denn, in der Vereinbarung wurde ein Fixpreis vereinbart. Im Falle der Abrechnung nach Personentagen, entspricht ein Personentag 8 Stunden. Nicht vollständig geleistete Personentage werden anteilig auf einer Halbestundenbasis berechnet.
6.2 Leistungen, die außerhalb der oben erwähnten oder anderweitig vereinbarten Arbeitszeit erbracht werden, sind besonders zu vergüten.
6.3 Nach Freigabe des Auftrages durch den Auftraggeber sind 40% des Auftragsvolumens auf Basis des Kostenvoranschlages vom Auftraggeber im Vorfeld der Leistungserbringung fällig.
6.4 Sind Materialien erforderlich, die der Auftraggeber benötigt und nach Abschluss des Projektes weiter verwendet, Novay aber die Beschaffung übernimmt, sind die Kosten dafür vom Auftraggeber im Voraus zu tragen.
6.5 Alle Preise inkludieren die gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer, welche gesondert auszuweisen ist.
6.6 Mit Zugang der Rechnung ist die Vergütung fällig.
7. Referenzierung von Leistungen:
7.1 Novay ist darauf angewiesen über erbrachte Leistungen zu sprechen und darauf zu referenzieren, damit Wir Interessierten zeigen können, welche Leistungen Wir erbringen können. Wir schreiben über unsere Projekte auf unserer Webseite und verwenden dabei möglicherweise Namen und Logo des Auftraggebers. Natürlich achten Wir sehr darauf, keine Informationen zu veröffentlichen, die geheim sind und positiv über den Auftraggeber zu berichten, damit sowohl der Auftraggeber als auch Novay einen Vorteil daraus ziehen können.
8. Zusätzliche Regelungen:
8.1 Novay ist bereit, unter Umständen auf jede der hier genannten Regelungen zu verzichten oder diese Regelungen abzuändern. Bitte sprechen Sie uns im Vorfeld einer Auftragserteilung an.
8.2 Wenn Änderungen am Regelwerk vereinbart werden, ist dies schriftlich festzuhalten. Mündliche Vorabsprachen sind unverbindlich, solange sie nicht schriftlich fixiert sind.